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Pflanzenzüchter begrüßen Einigung

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Die Pflanzenzüchter haben die unter den Ständigen Vertretern ausgehandelte Position der Mitgliedsstaaten zur Regulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) begrüßt. Im Trilogverfahren müsse nun ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Auch der DRV zeigte sich mit dem Votum zufrieden. Die AbL hingegen kritisierte den Verordnungsvorschlag als allein der „Gentechnik-Industrie“ zugutekommend.

Die Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position zur Regulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) ist von den Pflanzenzüchtern mit Erleichterung aufgenommen worden. Der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßte den im Ständigen Ausschuss der EU-Botschafter (Coreper) ausgehandelten Kompromiss. Sofern der Ministerrat noch formal zustimme und die Trilogverhandlungen anschließend beginnen könnten, sei ein wichtiger Schritt zu einer wissenschaftsbasierten Regulierung getan, erklärte der Geschäftsführer des BDP, Carl-Stephan Schäfer, am Montag (17.3.) gegenüber AGRA Europe.

Wie der BDP unterstreicht, behält der Vorschlag des EU-Rates den Grundsatz bei, dass Pflanzen, die sich nicht von konventionell gezüchteten unterscheiden, auch wie diese reguliert werden sollten. "Es ist folgerichtig, sie deshalb von den Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen auszunehmen", sagte Schäfer.

Ähnlich äußerte sich die Europäische Saatgutvereinigung (Euroseeds). Es sei jetzt wichtig, dass die Co-Gesetzgeber im Trilog einen "innovationsfreundlichen und praktikablen Rechtsrahmen für alle Unternehmen im Saatgut- und Agrar- und Ernährungssektor" sicherstellten, sagte Euroseeds-Generalsekretär Garlich von Essen. NZT-Erzeugnisse, die ähnlich zu konventionell gezüchteten Pflanzen seien, müssten auch wie konventionelle Züchtungen behandelt werden, "ohne diskriminierende Kennzeichnungs- oder Rückverfolgbarkeitsanforderungen".

Scharfe Kritik von der AbL

Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zeigte sich zufrieden mit dem von der polnischen Ratspräsidentschaft erreichten Durchbruch. "Die Ausrichtung des europäischen Gentechnikrechts am weltweiten Stand der Wissenschaft ist überfällig", kommentierte DRV-Geschäftsführer Philipp Spinne. Innovation und Fortschritt seien wichtig für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die Klimawandelanpassung. Es brauche nun weitere "faktenbasierte Entscheidungen in den europäischen Instanzen".

Mit deutlichen Worten hat hingegen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den Kompromiss im Rat kritisiert. "Der Verordnungsvorschlag dient allein der Gentechnik-Industrie, die nun einen fragwürdigen Etappensieg feiert", sagte die AbL-Bundesvorsitzende Claudia Gerster. Im Trilog müsse daher nachgebessert werden, "damit das EU-Vorsorgeprinzip, unsere Wahlfreiheit und unsere gentechnikfreien Märkte und Wettbewerbsvorteile gesichert werden". AgE

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Pflanzenzüchter begrüßen Einigung

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Die Pflanzenzüchter haben die unter den Ständigen Vertretern ausgehandelte Position der Mitgliedsstaaten zur Regulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) begrüßt. Im Trilogverfahren müsse nun ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Auch der DRV zeigte sich mit dem Votum zufrieden. Die AbL hingegen kritisierte den Verordnungsvorschlag als allein der „Gentechnik-Industrie“ zugutekommend.

Die Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position zur Regulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) ist von den Pflanzenzüchtern mit Erleichterung aufgenommen worden. Der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßte den im Ständigen Ausschuss der EU-Botschafter (Coreper) ausgehandelten Kompromiss. Sofern der Ministerrat noch formal zustimme und die Trilogverhandlungen anschließend beginnen könnten, sei ein wichtiger Schritt zu einer wissenschaftsbasierten Regulierung getan, erklärte der Geschäftsführer des BDP, Carl-Stephan Schäfer, am Montag (17.3.) gegenüber AGRA Europe.

Wie der BDP unterstreicht, behält der Vorschlag des EU-Rates den Grundsatz bei, dass Pflanzen, die sich nicht von konventionell gezüchteten unterscheiden, auch wie diese reguliert werden sollten. "Es ist folgerichtig, sie deshalb von den Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen auszunehmen", sagte Schäfer.

Ähnlich äußerte sich die Europäische Saatgutvereinigung (Euroseeds). Es sei jetzt wichtig, dass die Co-Gesetzgeber im Trilog einen "innovationsfreundlichen und praktikablen Rechtsrahmen für alle Unternehmen im Saatgut- und Agrar- und Ernährungssektor" sicherstellten, sagte Euroseeds-Generalsekretär Garlich von Essen. NZT-Erzeugnisse, die ähnlich zu konventionell gezüchteten Pflanzen seien, müssten auch wie konventionelle Züchtungen behandelt werden, "ohne diskriminierende Kennzeichnungs- oder Rückverfolgbarkeitsanforderungen".

Scharfe Kritik von der AbL

Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zeigte sich zufrieden mit dem von der polnischen Ratspräsidentschaft erreichten Durchbruch. "Die Ausrichtung des europäischen Gentechnikrechts am weltweiten Stand der Wissenschaft ist überfällig", kommentierte DRV-Geschäftsführer Philipp Spinne. Innovation und Fortschritt seien wichtig für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die Klimawandelanpassung. Es brauche nun weitere "faktenbasierte Entscheidungen in den europäischen Instanzen".

Mit deutlichen Worten hat hingegen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den Kompromiss im Rat kritisiert. "Der Verordnungsvorschlag dient allein der Gentechnik-Industrie, die nun einen fragwürdigen Etappensieg feiert", sagte die AbL-Bundesvorsitzende Claudia Gerster. Im Trilog müsse daher nachgebessert werden, "damit das EU-Vorsorgeprinzip, unsere Wahlfreiheit und unsere gentechnikfreien Märkte und Wettbewerbsvorteile gesichert werden". AgE

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Die Pflanzenzüchter haben die unter den Ständigen Vertretern ausgehandelte Position der Mitgliedsstaaten zur Regulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) begrüßt. Im Trilogverfahren müsse nun ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Auch der DRV zeigte sich mit dem Votum zufrieden. Die AbL hingegen kritisierte den Verordnungsvorschlag als allein der „Gentechnik-Industrie“ zugutekommend.

Die Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position zur Regulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) ist von den Pflanzenzüchtern mit Erleichterung aufgenommen worden. Der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßte den im Ständigen Ausschuss der EU-Botschafter (Coreper) ausgehandelten Kompromiss. Sofern der Ministerrat noch formal zustimme und die Trilogverhandlungen anschließend beginnen könnten, sei ein wichtiger Schritt zu einer wissenschaftsbasierten Regulierung getan, erklärte der Geschäftsführer des BDP, Carl-Stephan Schäfer, am Montag (17.3.) gegenüber AGRA Europe.

Wie der BDP unterstreicht, behält der Vorschlag des EU-Rates den Grundsatz bei, dass Pflanzen, die sich nicht von konventionell gezüchteten unterscheiden, auch wie diese reguliert werden sollten. "Es ist folgerichtig, sie deshalb von den Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen auszunehmen", sagte Schäfer.

Ähnlich äußerte sich die Europäische Saatgutvereinigung (Euroseeds). Es sei jetzt wichtig, dass die Co-Gesetzgeber im Trilog einen "innovationsfreundlichen und praktikablen Rechtsrahmen für alle Unternehmen im Saatgut- und Agrar- und Ernährungssektor" sicherstellten, sagte Euroseeds-Generalsekretär Garlich von Essen. NZT-Erzeugnisse, die ähnlich zu konventionell gezüchteten Pflanzen seien, müssten auch wie konventionelle Züchtungen behandelt werden, "ohne diskriminierende Kennzeichnungs- oder Rückverfolgbarkeitsanforderungen".

Scharfe Kritik von der AbL

Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zeigte sich zufrieden mit dem von der polnischen Ratspräsidentschaft erreichten Durchbruch. "Die Ausrichtung des europäischen Gentechnikrechts am weltweiten Stand der Wissenschaft ist überfällig", kommentierte DRV-Geschäftsführer Philipp Spinne. Innovation und Fortschritt seien wichtig für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die Klimawandelanpassung. Es brauche nun weitere "faktenbasierte Entscheidungen in den europäischen Instanzen".

Mit deutlichen Worten hat hingegen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den Kompromiss im Rat kritisiert. "Der Verordnungsvorschlag dient allein der Gentechnik-Industrie, die nun einen fragwürdigen Etappensieg feiert", sagte die AbL-Bundesvorsitzende Claudia Gerster. Im Trilog müsse daher nachgebessert werden, "damit das EU-Vorsorgeprinzip, unsere Wahlfreiheit und unsere gentechnikfreien Märkte und Wettbewerbsvorteile gesichert werden". AgE

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